ADCADA, ein Unternehmen aus Rostock in Deutschland und zusätzlichen Niederlassungen im Fürstentum Liechtenstein. Gerade von hier aus  hat man in den letzten Monaten versucht, von Anlegern Geld einzusammeln. Wenn man eine Genehmigung dafür hat, dann ist das völlig in Ordnung. Nur diese Genehmigung lag dem Unternehmen ADCADA aus Liechtenstein dann wohl nicht vor, denn die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein warnt in 2 aktuellen Warnhinweisen vor diversen Unternehmen aus der ADCADA Gruppe.

Warnung: ADCADA Investments AG PCC und ADCADA Immobilien AG PCC

Die FMA weist darauf hin, dass zu den von der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und der ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.605.851-4, begebenen Anleihen mit den Namen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“, „adcada.money Hypozins“ und „adcada.money Festzins“ keine Wertpapierprospekte gebilligt wurden. Angebote erfolgen ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt durch die Aufsichtsbehörde und damit ohne behördliche Prüfung.

Weitere Informationen zur Billigung von Wertpapierprospekten sind auf der Website der FMA verfügbar. Die FMA weist darauf hin, dass jede Anlage in Wertpapieren mit Risiken verbunden ist. Anleger sollten sich mit den Risiken eingehend auseinandersetzen und sich beraten lassen.

Warnhinweis Ende

Nun hat das Unternehmen wohl auch Geld von Schweizer Anlegern angenommen o h n e dafür auch von der Schweizer Finanzmarktaufsicht eine Genehmigung dafür zu haben. Gemäß den Unterlagen aus dem Unternehmen ADCADA nutze man hier eine Ausnahmeregelung der Schweizer Finanzmarktgesetze. Nur, dass man in der Schweiz mit Firmen die offensichtlich in Liechtenstein gar keine Erlaubnis haben, solche Geschäfte zu tätigen, dann Geld von Schweizer Bürgern einsammeln darf, das ist mehr als unverständlich.

Schlimmer noch, der Vorgang ist der Schweizer Finanzmarktaufsicht bekannt und hier schläft man wohl noch die Corona-Krise aus, denn bis zum heutigen Tage passiert von Seiten der Schweizer Finma nichts. Unglaublich eigentlich, meine Damen und Herren von der Schweizer Finanzmarkt-Aufsicht.

Hierauf beruft sich das Unternehmen ADCADA:

Die Emittentin macht für das öffentliche Angebot der vorliegenden Anleihe in der Schweiz von der Ausnahmevorschrift
des Art. 36 des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) Gebrauch. Das Angebot richtet sich
an weniger als 500 nicht qualifizierte Anleger. Durch die Inanspruchnahme der Ausnahmevorschrift entfällt für die
Emittentin sowohl die Verpflichtung zur Erstellung/Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes sowie die Gestattung
durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FinMA).

Zitat Ende

Wohlgemerkt mit einem Unternehmen das keine Erllaubnis hat Geld einzusammeln. Interessiert das die Schweizer Finanzmarktaufsicht wirklich nicht?

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